Verwaltungsakademien

Verwaltungsakademien
Verwaltungs|akademi|en,
 
Verwaltungshochschulen, Hochschulen, die sich besonders der Vermittlung spezieller Kenntnisse auf den Gebieten des Verwaltungsrechts und der Verwaltungswissenschaften widmen und deren Hörer im Bundes- oder Landesdienst stehen oder eine Laufbahn im öffentlichen Dienst anstreben. Die 1947 gegründete, ausschließlich postuniversitäre Deutsche Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer (DHV Speyer) wird auf der Grundlage von Bund-Länder-Vereinbarungen vom Land Rheinland-Pfalz gemeinsam mit den übrigen Bundesländern und dem Bund getragen und unterliegt der Rechtsaufsicht der rheinland-pfälzischen Staatskanzlei. Sie bietet Hochschulabsolventen ein einsemestriges verwaltungswissenschaftliches Ergänzungs- sowie ein zweisemestriges verwaltungswissenschaftliches Aufbaustudium an. Die Fortbildungseinrichtungen für Verwaltungsfunktionäre des Bundes, in der Regel unter der Bezeichnung Akademie (»Beamtenakademie«), sind verschiedenen Ministerien, Behörden und Institutionen zugeordnet. Bund und Länder tragen gemeinsam die Polizei-Führungsakademie (PFA, Münster) als zentrale Aus- und Fortbildungsstätte des Bundes und der Länder für den höheren Polizeidienst. Neben den Verwaltungsakademien gibt es die Verwaltungsfachhochschulen.

Universal-Lexikon. 2012.

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